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Reisekrankenversicherung – Was Urlauber beachten müssen

Sorgloser Urlaub mit der Reisekrankenversicherung Tripodo Flugzeug Himmel Viele Urlauber gehen irrtümlich davon aus, dass ihre reguläre Krankenversicherung auch im Ausland den notwendigen Schutz bietet. Diese Denkweise ist allerdings grob fahrlässig, denn ohne spezielle Zusatzversicherung können schnell hohe Kosten entstehen. Dies kann mit einer Reisekrankenversicherung zuverlässig und kostengünstig vermieden werden. Um sicher reisen zu können, sollten allerdings einige Aspekte beachtet werden.

Hohe Sicherheit zum fairen Preis

Für jeden Reisenden ist es ein Albtraumszenario: Ein plötzlicher Unfall oder eine Erkrankung im Urlaub ist für sich genommen schon ein sicherer Garant für einen überaus unentspannten Urlaubsaufenthalt. In finanzieller Hinsicht kann eine akute Erkrankung, welche eine ärztliche Behandlung erfordert, zu allem Überfluss teuer zu stehen kommen. Wer keine Reisekrankenversicherung vorzuweisen hat, bleibt in vielen Fällen auf den im Ausland entstandenen Kosten für Rücktransport, Medikamente, Krankenhaus und Arzt sitzen.

Die gewöhnliche Krankenversicherung deckt die hierbei anfallenden Gebühren leider nur selten ab. In Deutschland ist die Versicherung bereits für weniger als 10 Euro zu haben. Der Schutz erstreckt sich über ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt. Wer sich mehrmals im Jahr ins Ausland begibt, sollte dabei über eine Jahresversicherung nachdenken.

Krankenkasse zahlt in vielen Fällen nicht

Innerhalb Europas ist in sämtlichen EU-Ländern und vielen weiteren europäischen Ländern eine Gesundheitsversorgung dank eines bilateralen Abkommens (Sozialversicherungsabkommen) zwar sichergestellt. Allerdings werden vor Ort ausschließlich Leistungen erbracht, die für das jeweilige Land üblich sind. Je nach Land können diese sehr stark vom deutschen Leistungskatalog abweichen. Sehr oft liegt das ausländische Leistungsniveau darunter. Zudem rechnen Ärzte mit Touristen nicht selten zu einem höheren Satz ab. Gesetzliche wie auch private Kassen kommen ferner nicht für die Kosten eines etwaigen Krankenrücktransports auf. Eine Reisekrankenversicherung sollte daher einen Rücktransport unbedingt abdecken. Außerhalb Europas gilt die deutsche Krankenversicherung überhaupt nicht mehr. Ohne eine Reisekrankenversicherung, müssten sämtliche Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt werden.

Welche Ausschlüsse bei einer Reisekrankenversicherung vereinbart werden

Grundsätzlich übernimmt eine Reisekrankenversicherung keine Kosten für Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Brillen, für die Neuanfertigung von Zahnersatz und für Psychotherapien. Ferner sehen nicht alle Tarife Zahlungen für Behandlungen vor, die aus Sportverletzungen resultieren, wie sie beispielsweise bei Wanderreisen, im Winterurlaub oder bei anderen Aktivurlauben auftreten können. Es ist positiv zu werten, wenn die Versicherungen neben den schulmedizinischen Arzneien und Methoden auch alternative Mittel anerkennen, welche sich ebenfalls erfolgsversprechend in der Praxis bewährt haben. Auch die Leistungen bei Pandemien können erheblich abweichen.

Stolperfallen in den AGB erkennen

Wer sicher reisen möchte und hierzu den Abschluss einer Reisekrankenversicherung in Erwägung zieht, sollte zuvor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau unter die Lupe nehmen. Denn einige Versicherer

– schließen den Rücktransport nach Deutschland explizit aus,
– beschränken ihre Leistungen auf ganz bestimmte Länder,
– sehen in ihren Tarifen hohe Selbstbeteiligungen vor,
– bieten Versicherungsschutz nur für einen kurzen Zeitraum,
– verlangen Zusatzbeiträge für Kinder ab einer bestimmten Altersgrenze,
– versagen eine solche Versicherung bei bestimmten Vorerkrankungen.

Vorsorgen und böse Überraschungen vermeiden

In der Regel erhält der Urlauber nach Vereinbarung einer Reisekrankenversicherung einige Broschüren und Informationsblätter, in denen konkret aufgezählt wird, welche Leistungen umfasst sind. Diese Unterlagen sollten unbedingt mitgenommen werden. Denn im Ernstfall können sie vorgezeigt werden, zumal sie als Nachweis über den enthaltenen Leistungsumfang dienen. Sofern es möglich ist, sollte sich der Patient zudem vor der Behandlung über die Kosten informieren. Bei Unsicherheiten ist es durchaus angeraten, die Notrufnummer des Versicherers zu kontaktieren und die Kostenübernahme abzuklären. Ein Krankenrücktransport sollte nie auf eigene Faust organisiert werden. Um sich später etwaige Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Kostenabrechnung über die Krankenkasse zu ersparen, sollten folgende Informationen auf der Arztrechnung vorhanden sein:

– Liste der Behandlungen mit Datum bzw. vom Arzt erbrachte Leistungen,
– Diagnose,
– Anschrift und Name der Klinik bzw. des Arztes,
– Nachname, Vorname sowie Geburtsdatum der behandelten Person,
– Rechnungsdatum,
– ggf. Zahlungsbestätigung.

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